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   VGH Bayern, 23.08.2021 - 10 C 21.1944   

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https://dejure.org/2021,37616
VGH Bayern, 23.08.2021 - 10 C 21.1944 (https://dejure.org/2021,37616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2021 - 10 C 21.1944 (https://dejure.org/2021,37616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2021 - 10 C 21.1944 (https://dejure.org/2021,37616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146, § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 ff.; VwZVG Art. 36 Abs. 3 S. 1, Abs. 5
    Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfebeschwerde, (Un-)Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfebeschwerde; (Un-)Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

  • rechtsportal.de

    Zangsgeldbewährte Verplfichtung eines Halters zum Anlegen eines Maulskorbs für seinen außerhalb des Halteranwesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2021 - 10 C 21.1944
    Die Rechtsverfolgung der Klägerin, die nach der vorgelegten Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) im aus dem Rubrum ersichtlichen Umfang hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Bewilligungs- oder Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayVGH, B.v. 10.2.2016 a.a.O.) ein, also im vorliegenden Fall jedenfalls mit Eingang der Klageerwiderung der Beklagten beim Verwaltungsgericht am 26. Januar 2021.

  • VGH Bayern, 01.02.2010 - 10 CS 09.3202

    Hundehaltung; unterschiedliche Verpflichtungen; einheitliches Zwangsgeld;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2021 - 10 C 21.1944
    Angesichts der unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen Pflichten kommt auch eine Auslegung, dass bei jeder Pflichtverletzung ein Zwangsgeld in der angedrohten Höhe fällig wird, nicht in Betracht (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 1.2.2010 - 10 CS 09.3202 - juris Rn. 8).
  • VG München, 29.06.2023 - M 19 K 22.664

    Fälligstellung eines Zwangsgelds, Zur Nichtigkeit führende Unbestimmtheit einer

    Zwar wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten, dass die Androhung eines einheitlichen Zwangsgelds im Hinblick auf eine Vielzahl unterschiedlicher Pflichten nicht nur rechtswidrig, sondern - ungeachtet ihrer Wirksamkeit und Bestandskraft - auch keine taugliche Grundlage für spätere Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung sei (vgl. BayVGH, U.v. 22.9.2022 - M 22 K 20.2230 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 10 C 21.1944 - juris Rn. 4 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 1.2.2010 - 10 CS 09.3202 - juris Rn. 8 und VGH Baden-Württ., U.v. 17.8.1995 - 5 S 71/95 - juris Rn. 32 ff. i.V.m. Leitsatz 1).
  • VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520

    Vertretungsbefugnis eines Kommanditisten, Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung,

    Angesichts der unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen Pflichten kommt auch eine Auslegung, dass bei jeder Pflichtverletzung ein Zwangsgeld in der angedrohten Höhe fällig wird, nicht in Betracht (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 10 C 21.1944 - juris Rn. 4).
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